Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse an Aktionäre/Gesellschafter oder an ihnen nahestenden Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Guthaben der Beteiligten oder ihnen nahestehenden Personen vergütet werden.
In einem Nachtrag zur Steuerverordnung hat die Regierung eine Erhöhung des Abzugs vom Eigenmietwert, der für die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums massgeblich ist, beschlossen. Der Rabatt wird per 1. Januar 2006 von bisher 20 Prozent auf neu 30 Prozent, maximal jedoch 8000 Franken erhöht...
Neu ab 1. Januar 2006 gilt für die Emissionsabgabe die Freigrenze für Gründungen und Umstrukturierungen von CHF 1 Mio. Bisher war die Freigrenze bei CHF 250'000.