Der Bundesrat hat beschlossen per 1. Januar 2007 die maximale AHV Altersrente um 2.8% von monatlich CHF 2'150 auf CHF 2'210 zu erhöhen. Parallel dazu werden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge per 1.1.2007 angepasst.
Mit Einführung des neuen Lohnausweises per 1. Januar 2007 wird auch die bisher in den meisten Fällen geltende Regelung bezüglich Privatanteile geändert.