Bern, 20.10.2010 - Der Bundesrat erhöht die ALV-Beiträge per 1. Januar 2011 um 0.2 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent. Auf Einkommensanteilen zwischen 126'000 und 315'000 Franken wird zudem ein Solidaritätsprozent erhoben
Hier lesen Sie den Entwurf der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten auf der Internetseite aufgeschaltet. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.